Gesundheitsdaten und Privacy by Design werden als Produktarchitektur behandelt, nicht als späterer Zusatz.
Die Zielarchitektur sieht Verarbeitung und Speicherung auf deutscher Infrastruktur vor (u. a. IONOS Deutschland).
Operative Daten und identifizierende Zuordnung werden getrennt gedacht; Re-Identifikation erfolgt kontrolliert.
Verschlüsselung auf dem Gerät, im Transit und at rest ist Grundanforderung — ebenso Rollenrechte und Auditierbarkeit.
Audio- und Transkript-Ebenen sind temporär gedacht und kein dauerhafter Datenbestand.
KI assistiert. Der Mensch entscheidet.
Jede KI-Ausgabe ist ein Vorschlag. Erst die aktive Bestätigung macht daraus einen Protokolleintrag.
Zu jedem Vorschlag bleibt sichtbar, woraus er entstanden ist — prüfbar und korrigierbar.
Medizinische Verantwortung und Freigabe bleiben bei den Fachkräften, nicht bei der Software.
AESKON DocsAi ist als Assistenzsystem mit menschlicher Freigabe ausgerichtet — kein autonomes Medizin-KI-System.
Die regulatorische Einstufung und SaMD-Fragen sind in Prüfung. Eine MDR-Zertifizierung wird nicht behauptet.
Patentanmeldung beim DPMA/EPA vom 31.03.2026. Das Aktenzeichen wird vor Veröffentlichung ergänzt.
Diese Seite beschreibt Architekturentscheidungen und den Prüfstand. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und behauptet kein Prüfsiegel.